Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 03.04.2020

Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2020 - XII ZB 416/20   

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https://dejure.org/2020,41491
BGH, 04.11.2020 - XII ZB 416/20 (https://dejure.org/2020,41491)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2020 - XII ZB 416/20 (https://dejure.org/2020,41491)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2020 - XII ZB 416/20 (https://dejure.org/2020,41491)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde durch Zulassung

  • rewis.io

    Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 70 Abs. 3
    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde durch Zulassung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 538
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.12.2010 - V ZB 149/10

    Zulässigkeit der Einlegung einer Revision aus einem anderen als dem durch das

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - XII ZB 416/20
    Liegen - wie hier - die Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde (§ 70 Abs. 3 FamFG ) nicht vor, findet eine Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 1 FamFG nur dann statt, wenn das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (vgl. auch BGH Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 149/10 - juris Rn. 6 f.) Da es an einer solchen Zulassung fehlt, sind die Rechtsmittel unstatthaft und zu verwerfen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 WF 25/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16842
OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 WF 25/20 (https://dejure.org/2020,16842)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.04.2020 - 4 WF 25/20 (https://dejure.org/2020,16842)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. April 2020 - 4 WF 25/20 (https://dejure.org/2020,16842)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 58 FamFG
    Anfechtbarkeit der isolierten Kostenentscheidung in Familiensachen nur im Umfang der Anfechtbarkeit der Hauptsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 538
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 06.12.2010 - 16 UF 151/10

    Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 WF 25/20
    Die genannte Norm ist gegenüber der allgemeinen Regelung des § 58 FamFG als Sondervorschrift für den Bereich der einstweiligen Anordnung restriktiv auszulegen (OLG Dresden FamRZ 2016, 318; KG FamRZ 2011, 577).
  • OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Schenkung einer Photovoltaikanlage an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 WF 25/20
    Die Kostenbeschwerde ist daher in den Fällen nicht statthaft, in denen das Rechtsmittelgericht auch in der Hauptsache nicht zu einer Abänderung befugt wäre (OLG Koblenz FamRZ 2016, 1287).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 WF 25/20
    und NJW-RR 2003, 1075).
  • OLG Dresden, 30.07.2015 - 20 WF 859/15

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Erledigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 WF 25/20
    Die genannte Norm ist gegenüber der allgemeinen Regelung des § 58 FamFG als Sondervorschrift für den Bereich der einstweiligen Anordnung restriktiv auszulegen (OLG Dresden FamRZ 2016, 318; KG FamRZ 2011, 577).
  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 32/18

    Grundsätzliche Bedeutung einer Sache und Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 WF 25/20
    Zwar sind isolierte Kostenentscheidungen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach Erledigung der Hauptsache grundsätzlich als Endentscheidungen mit der Beschwerde nach § 58 FamFG anfechtbar (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2018, 1766; Senat, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 4 WF 3/17 -, juris; OLG Frankfurt FamRZ 2013, 569; Keidel/ Meyer-Holz , FamFG, 20. A., § 58 Rz. 97 mwN.).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2017 - 4 WF 3/17

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 WF 25/20
    Zwar sind isolierte Kostenentscheidungen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach Erledigung der Hauptsache grundsätzlich als Endentscheidungen mit der Beschwerde nach § 58 FamFG anfechtbar (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2018, 1766; Senat, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 4 WF 3/17 -, juris; OLG Frankfurt FamRZ 2013, 569; Keidel/ Meyer-Holz , FamFG, 20. A., § 58 Rz. 97 mwN.).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2013 - 5 WF 146/13

    Rechtsmittel gegen isolierte Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 WF 25/20
    Auch ist der Beschwerdeführer in isolierten Kostensachen regelmäßig keinem derart schwerwiegenden Eingriff in seine Rechte ausgesetzt, dass dies eine Zulassung des Rechtsmittels ausnahmsweise rechtfertigen könnte (vgl. Senat FamRZ 2014, 593; OLG Dresden MDR 2015, 1440).
  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 WF 25/20
    Die unzutreffende Rechtsmittelbelehrung des Familiengerichts schließlich ändert an der fehlenden Statthaftigkeit der Beschwerde ebenfalls nichts, denn auch diese kann einen gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsweg nicht eröffnen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1071).
  • OLG Nürnberg, 14.11.2012 - 10 WF 1490/12

    Anfechtbarkeit der Versagung von Verfahrenskostenhilfe für eine einstweilige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 WF 25/20
    Zwar sind isolierte Kostenentscheidungen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach Erledigung der Hauptsache grundsätzlich als Endentscheidungen mit der Beschwerde nach § 58 FamFG anfechtbar (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2018, 1766; Senat, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 4 WF 3/17 -, juris; OLG Frankfurt FamRZ 2013, 569; Keidel/ Meyer-Holz , FamFG, 20. A., § 58 Rz. 97 mwN.).
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